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>> Was bisher geschah

 

2012


10 Jahre Bürgerinitiative


Unglaublich, aber wahr: Seit 10 Jahren gibt es die Bürgerinitiative! Seit 10 Jahren kämpfen wir mit nach wie vor großem Engagement und finanziellem Aufwand gemeinsam mit immer noch über 250 Mitgliedern gegen die schädlichen Auswirkungen des Riesensteinbruchs zwischen Breinig, Dorff und Kornelimünster.

 

Neues Gutachten der Bürgerinitiative geht ans OVG Münster

Wieder wird ein Gutachten erstellt. Es geht um die immer gleichen Fakten: Wie kann man die Feinstaubmenge einer Sprengung bestimmen? Werden die prognostizierten Feinstaubwerte wirklich eingehalten? Auch noch in 45 Jahren, wenn der Steinbruch sein endgültige Ausdehnung erreicht haben wird? Sind alle Vorgänge, bei denen Staub oder Lärm freigesetzt werden, bei den Antragsgutachten tatsächlich berücksichtigt worden? Warum darf ein Gebiet, das geogen sehr stark mit Schwermetallen vorbelastet ist, als Steinbruch überhaupt freigegeben werden?

 

Noch eine Stellungnahme der Beigeladenen BSR

Während wir auf ein Zeichen vom OVG in Münster in Form von Zulassung zur Revision hoffen, erhalten wir die nächste Stellungnahme der beigeladenen Firma BSR.
Und noch einmal beginnt für uns alles wieder von vorne: Durchlesen, Besprechungen mit dem Gutachter, Besprechungen mit dem Anwalt und das Wissen darum, dass sich dadurch die Entscheidung über die Berufung erneut verzögert. Es ist zermürbend!

 

Jahreshauptversammlung 2012: Rechenschaft über das Jahr 2011

Im Jahresbericht wurde ein umfassender Überblick auf die vielen Aktivitäten der Bürgerinitiative gegeben: Einreichen des Revisionsantrags beim Oberverwaltungsgericht in Münster, Akteneinsichten im Umweltamt, Gespräche mit den Verantwortlichen im Umweltamt, Information aller Mitglieder etc. Außerdem wurde das Abbaugeschehen des abgelaufenen Jahres aufgezeigt. Der derzeitige Stand des Abbaus konnte mit vielen Fotos dokumentiert werden.

Zum Schluss der Versammlung wurde noch ein kurzer Ausblick auf das Jahr 2012 gegeben: Nachdem unser Antrag auf Berufung schon länger als ein Jahr beim Oberverwaltungsgericht in Münster liegt, hoffen wir, dass er im Sommer 2012 nun auch bearbeitet werden wird.

Die Mitglieder wurden aufgerufen, den Steinbruchbetrieb weiter zu beobachten und Unstimmigkeiten zu melden bzw. Beschwerden zu führen.

 

2011


Erneutes Gutachten der BI zur Stellungnahme der BSR


Auf Grund der vorgelegten neuen BSR-Stellungnahme müssen wir wieder aktiv werden. Zuerst fordern wir die fehlenden Eingabe-Daten zu deren Gutachten an (25.07.2011). Die Übergabe dieser Daten findet sehr verspätet erst am 30.08.2011 statt. Unser neues Gutachten wird dem Gericht am 25.10.2011 übergeben.

 

BSR wartet mit einer weiteren Stellungnahme auf


In einem Schreiben der Beigeladenen (BSR) an das OVG, schreibt sie einerseits dass die Berufung zu verweigern sei, weil die Prognosen für die Umweltauswirkungen stimmig wären, legt aber andererseits noch eine neue Stellungnahme mit neuen Ausbreitungsrechnungen vor.

 

Jahreshauptversammlung 2011: Rechenschaft über das Jahr 2010

Die Mitglieder wurden über den Ablauf des seit 2008 anhängenden Klageverfahrens und die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen im Dezember letzten Jahres informiert. Das Gericht hatte die Klage nach siebenstündiger Verhandlung, vor allem gestützt auf die mündlichen Aussagen des BSR-Gutachters zur Feinstaubbelastung, als unbegründet abgewiesen. Da aber nach wie vor berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der von BSR vorgelegten Parteien-Gutachten bestehen, wurde fristgemäß Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt. Zusammen mit der Begründung des Antrags legten die Anwälte der BI auch ein Gutachten vor. Die Klägerin und die sie unterstützende Bürgerinitiative hoffen daher zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster das Revisions-verfahren zulassen wird.

Zum Schluss wurde ein Ausblick auf das Steinbruchgeschehen gegeben: Die Firma BSR hat eine in 2007 erteilte Abbaugenehmigung bereits mehrfach seit Abbaubeginn 2008 nach ihren Vorstellungen mit Billigung der Genehmigungsbehörde - der Städteregion Aachen - die gleichzeitig auch Überwachungsbehörde ist, in Einzelschritten erheblich verändert. Die Bürgerinitiative wird daher wohl auch in den kommenden Jahren die Arbeit der beiden Steinbruchbetriebe BSR und Blees aufmerksam beobachten und eingreifen müssen, wenn Missstände sichtbar werden. Eines ist jedenfalls heute bereits sicher, der Steinbruch wird beim Näherrücken in Richtung Breinig zu erheblichen Mehrbelästigungen und -beeinträchtigungen wegen zunehmenden Lärms und Staubs führen. Auch Sprengerschütterungen dürften sich bei abnehmender Entfernung stärker bemerkbar machen. Im Ergebnis wird das dem gesundheitliche Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Wohn- und Lebensqualität in den kommenden Jahrzehnten zusetzen. Nicht zuletzt wird sich auch das Geschehen negativ auf das Miet- und Immobilienniveau insbesondere von Breinig auswirken.

 

Antrag auf Zulassung zur Revision gestellt


Nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung am 29.12.2010 haben wir uns entschlossen, in Berufung zu gehen. Hierzu war uns eine Frist bis zum 28.02.2011 gesetzt. In der verbleibenden kurzen Zeit mussten wir einen Gutachter suchen, der uns das Rüstzeug für ein Berufungsverfahren liefern konnte.
Mit Rechtsanwalt und Gutachter wurden daher nochmals alle aus unserer Sicht problematischen Punkte beleuchtet:

1. Etikettenschwindel – Es kann nicht sein, dass etwas beantragt wird, was nur zwei Monate Bestand hat und danach durch Veränderungsanzeigen und neue Genehmigungsanträge so erweitert bzw. verändert wird, dass im Grunde genommen völlig neue Betriebsabläufe entstehen: Ein Betrieb mit - unserer Ansicht nach – höheren Staubeinträgen, stärkerer Lärmbelästigung und zusätzlichem LKW-Verkehr.

2. Gutachten der BI – Da unserer Klagebegründung im Vorfeld und während der mündlichen Verhandlung keine Beachtung bzw. kein Gehör geschenkt wurde, haben wir ein Ingenieurbüro beauftragt, ein offizielles BI-Gutachten zu erstellen. Seine „Stellungnahme zu Luftschadstoffbelastungen durch den Steinbruch der Fa. BSR Schotterwerk GmbH in Aachen-Kornelimünster/Stolberg-Breinig“ wird dem Gericht übergeben. Die Schlüsse, die der Gutachter zieht, weichen nicht sonderlich stark von unseren Stellungnahmen ab. Auch der Gutachter findet Ungenauigkeiten in der Behandlung der Eingangsdaten, vor allem in den Grunddaten für die Feinstaubentstehung bei den Sprengungen, in den nicht berücksichtigten Emissionsquellen und vor allem in den Schwermetallgehalten im Staub.

 

2010

 

Die mündliche Gerichtsverhandlung am 13.12.2010


Dieser Tag war ein schwarzer Tag für die Bürgerinitiative und für alle, die so viel Zeit und Energie in den Kampf gegen den Steinbruch gesteckt haben.
Nach siebenstündiger Verhandlung unter Vorsitz von Richter Ulrich Eske kam das Gericht zu dem Urteil, dass die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruchs zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig rechtmäßig und die Klage abzuweisen wäre. Die von den BI-Rechtsanwälten schriftlich und mündlich vorgetragenen Argumente, dass vor allem die Prognose der zu erwartenden Feinstaubemissionen von falschen Voraussetzungen ausgehen würde, wurden nicht entscheidend gewürdigt. Dabei spielte es offenbar keine Rolle, dass diese Feinstäube zu Gesundheitsschäden führen können.


Der Gutachter der Firma BSR für Luftschadstoffe, der auch die Gutachten zu dem ursprünglichen Antrag erstellt hatte, brachte es im mündlichen Vortrag fertig, das Aachener Gericht von der Schlüssigkeit seiner Staubprognosen zu überzeugen. Unsere Einwendungen hatten dagegen kein Gewicht.
Der Urteilsspruch des Gerichts ist wahrlich ein Desaster, insbesondere für die Entwicklung von Breinig in den nächsten Jahrzehnten mit einer zerstörten Landschaft vor seinen Toren, weil auch die Belästigungen durch den bis auf 200 m an den Ort heranrückenden Steinbruch beträchtlich zunehmen und außerdem die Immobilienwerte kräftig sinken werden.


Das Urteil im Wortlaut ist hier nachzulesen

 

Weitere Einwendungen der BI


Die BI und deren Anwälte nehmen nochmals Bezug auf die problematischsten Punkte dieses Verfahrens:

- Schädliche Umwelteinwirkungen: Wir legen einen „Vergleich der Daten aus dem Gutachten „Ermittlung der Immissionszusatzbelastung durch luftverunreinigende Stoffe gemäß TA Luft für den bestimmungsgemäßen Betrieb des geplanten Trockenabbaus der BSR Schotterwerk GmbH“/ Ergänzung vom Mai 2006 mit den txt-Eingabedateien“ vor, um aufzuzeigen, dass die Werte des Gutachters als zu niedrig angenommen wurden.


- Etikettenschwindel: Wir sind fest davon überzeugt, dass die Details der nachträglich gestellten Genehmigungsanträge zur Erweiterung der Betriebsabläufe eigentlich schon bei der ursprünglichen Antragstellung feststanden und daher hätten berücksichtigt werden müssen. Schließlich sind die Geschäftsführer der beiden beteiligten Firmen Blees und BSR gestandene Steinbruchbetreiber, die genau wissen, wie der Ablauf in einem Steinbruch zu sein hat. Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für den Gesamtstandort.


- Niemand kann uns davon überzeugen, dass hier zwei autarke Firmen nebeneinander agieren, die nichts miteinander absprechen und nichts miteinander zu tun haben. Deshalb hätte der Gesamt-Betrieb in der Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden müssen.

 

Ankündigung der mündlichen Gerichtsverhandlung


Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen unter Vorsitz von Richter Ulrich Eske verhandelt am Montag, dem 13.12.2010, ab 10:00 Uhr zu der Frage, ob die Genehmigung des Steinbruchs zwischen Kornelimünster und Breinig rechtswidrig ist. Seit Jahren kämpft eine Bürgerinitiative gegen den Steinbruch. Klägerin in diesem Verfahren ist eine Anliegerin des Steinbruchs. Die Kammer hatte im Mai 2008 im Eilverfahren das Begehren eines weiteren Anliegers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Nunmehr wird in der Hauptsache verhandelt (Aktenzeichen 6 K 294/08).


Erneute Änderung im Betriebsablauf


Und schon wieder eine Änderung im Betriebsablauf: Die Errichtung und der Betrieb einer neuer riesigen Brecher- und Klassieranlage wird für einen Probebetrieb auf dem Grundstück Nr. 45 genehmigt. Wieder eine Einzelanlage, die für sich gesehen natürlich kaum Staub und Lärm produzieren soll. Aufgezeigt durch entsprechende BSR-Parteiengutachten.
Während die Anlage seither in Betrieb ist, lässt die offizielle Genehmigung allerdings nach wie vor auf sich warten.


FAZIT: Die Genehmigungsgrundlagen des ursprünglichen Antrags gibt es inzwischen nicht mehr. Im Wege der einzeln bewerteten Nachträge wurden folgende Ausweitungen der Betriebsabläufe erreicht:

- Eine zweite Ein- und Ausfahrt an der L12 zwischen Breinig und Kornelimünster gegenüber dem Varnenum ist angelegt worden. Begründung: Man hat bei der Beantragung nicht gemerkt, wie unpraktisch der eigentliche Plan war und wie wichtig – aus Umweltschutzgründen – nunmehr eine zweite Ausfahrt ist!


- Eine mobile Siebanlage ist installiert worden. Begründung: Man hat erst während des Betriebs gemerkt, dass die unentbehrlich ist!


- Eine Sondergenehmigung zur Ausfuhr von jährlich 110.000 t/a Gestein direkt aus dem Steinbruch. Begründung: Man hat bemerkt, dass die Anlagen der Firma Blees GmbH das benötigte Gestein für den Straßenbau gar nicht herstellen können, also wird es aus dem Steinbruch in eine andere BSR-Anlage zur Verarbeitung nach Gressenich gebracht.


- Eine eigenständige Brecher- und Klassieranlage ist in Betrieb genommen worden. Begründung: Das schützt die Umwelt und reduziert den bis dahin erhöhten Schwerlastverkehr. Dass jetzt z.B. zwei Dieselaggregate mit je 400 PS zum Antrieb der Anlage laufen, spielt offensichtlich keine Rolle.

 

Einwendungen der BI

Auf über 20 Seiten haben wir eine „Chronologie der Beantragung und Genehmigung des Steinbruchs der BSR Schotterwerk GmbH und nach 30 Monaten Betriebszeit, inclusive einer Würdigung der Überwachungstätigkeit und der nachträglich gestellten Anträge“ dem Verwaltungsgericht übergeben. Hierin sind alle Abweichungen und deren Folgen aufgelistet und bewertet worden.

 

Unterlagen erhalten


Auf Antrag haben wir die nachgeforderten Unterlagen der Stellungnahme vom 18.01.2010 erhalten, denn nur mit den entsprechenden Unterlagen können wir auch adäquat prüfen.


Erneute Änderung im Betriebsablauf


Antrag auf „Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Brechen und Klassieren von Gestein nach dem BlmSchG“ wird vorgelegt.


Begründungen für das nochmalige Abweichen vom ursprünglichen Antrag sind angeblich das berechtigte Interesse der Behörde (Anpassung an die Vorgaben der TA Luft, Emissionsreduzierung Lärm und Staub) und ein berechtigtes Interesse des Betreibers (Wirtschaftlichkeit).


Es gibt keine Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf den bestehenden Betrieb der Firma Blees GmbH und den bestehenden Betrieb der Firma BSR GmbH; es gibt lediglich ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. – Für BSR eine überaus praktische Vorgehensweise!


Diese neue Anlage wird z.B. mit 400 PS starken Dieselstromaggregaten betrieben, hat mehrere Brecher- und Klassiereinheiten, aber gutachterlich wird bescheinigt, dass es keine Geräusche geben wird, die in der Nachbarschaft unangenehm auffallen.


Ein zweiter Gutachter stellt dann aber doch noch fest, dass durch das Brechen und Klassieren von Gesteinsmaterial auch Staubemissionen entstehen könnten. Soll aber bei dieser Anlage nicht vorkommen, weil das Brechgut feucht ist und überhaupt alles befeuchtet werden kann bzw. soll. (Das muss man allerdings wollen.) Außerdem entfallen durch den Betrieb dieser neuen riesigen Anlage die so genannte LB-Anlage der Firma Max Blees und der Einsatz eines Radladers. So kommt man zu dem Ergebnis, dass sich die bisher gegebenen Umweltbelastungen damit mehr oder weniger gegeneinander aufheben.

 

Jahreshauptversammlung 2010 – Rechenschaft über 2009


Bei der Jahreshauptversammlung informierte der Vorstand die anwesenden Mitglieder über das Geschehen in den Steinbrüchen der Firmen BRS und Blees im Jahre 2009. Die Ereignisse wurden chronologisch in Text und Bild aufgezeigt. Im Mittelpunkt stand die Einreichung der Klagebegründung am 24.07.2009 und ein Begründungsnachtrag vom 26.11.2009, der notwendig geworden war, weil im Steinbruch wesentliche Änderungen eingetreten sind. Mehrere Male sind Anträge gestellt worden, die Änderungen im Betriebsablauf betrafen. Alle diese Änderungen waren jedoch vorhersehbar, sind aber nicht in den ursprünglichen Antrag eingeflossen, weil es die Genehmigung befrachtet und daher auch erschwert hätte.


Der Kassenbericht ließ erkennen, dass der Verein finanziell auf soliden Füßen steht. Dazu haben auch die vielen Spenden der Mitglieder beigetragen.
Bei den satzungsgemäßen Wahlen gab es ausschließlich Wiederwahlen der für das Amt der 2. Vorsitzenden, eines Beisitzers und der Kassenprüfer.
Am Ende der Veranstaltung wurde der Versammlung noch ein Ausblick auf das aktuelle Steinbruch-Geschehen 2010 gewährt: Die Klage eines Mitglieds der BI wird weitergeführt und wir werden auch weiterhin das Geschehen der Steinbruchbetrieb im Auge behalten.


Stellungnahme der Beigeladenen BSR


Auf 82 Seiten führen die Rechtsanwälte und Gutachter der BSR GmbH aus, dass es keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch den Steinbruch geben wird. Gegenüber dem bestehenden Steinbruch Blees ist nur mit unwesentlich mehr Lärm zu rechnen, denn alle Lärmquellen sind berücksichtigt (doch nur die, die man in den Antrag hinein geschrieben und betrachtet hat). Staub-, Feinstaub- und Schwermetallemissionen liegen sowohl weit unterhalb aller Grenzwerte wie auch unterhalb der Prognosewerte des eigenen Gutachters. Alle Änderungen im Betriebsablauf sind daher zuzulassen und haben darüber hinaus keinerlei Auswirkungen.

 

2009

 

Erneute Änderung im Betriebsablauf


Die Firma BSR Schotterwerk GmbH zeigt mit Datum vom 12.10.2009 die Errichtung einer mobilen Siebanlage an. Dies ist bereits die dritte Abweichung vom ursprünglichen Antrag! Merkwürdig dabei ist, dass jede beantragte Abweichung hinsichtlich der Umweltauswirkungen als ein „Einzelmaßnahme“ betrachtet wird, nichts deutet darauf hin, dass die Daten kumulierend in eine Gesamtbetrachtung Blees/BSR einfließen bzw. hätten einfließen müssen. Motto: Der Steinbruch ist erst einmal genehmigt, alles andere kommt über spätere Änderungsanzeigen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung dazu und geht durch.

 

Stellungnahme der BI zu den Änderungen im Betriebsablauf bei BSR

Die Anwälte der BI reichen ein Schreiben beim Verwaltungsgericht ein, in dem sie alle Änderungen, die bisher vollzogen wurden, aufzeigen und in Hinblick auf die anhängige Klage bewerten:
- Änderung bei der Verarbeitung: Es dürfen maximal 110.000 t/a Material direkt aus dem Steinbruch abtransportiert werden. Diese Menge wird als "verkaufsfähiges Material" gewertet und unterliegt der geschlossenen Vereinbarung; ursprünglich beantragt waren der Abbau und die weitere Verarbeitung von maximal 200.000 t/a ausschließlich in den Anlagen der Firma Blees.
- Einrichtung einer zweiten Zufahrt: Schon ein halbes Jahr nach Erteilung der Genehmigung fiel den Betreibern auf, dass eine zweite Zufahrt dringend nötig sei. – Im Antrag stand noch, dass es lediglich eine Ausfahrt geben würde, die völlig ausreichend sei.


Genehmigung für zweite Ausfahrt erteilt


Die vom Landesbetrieb Straßenbau am 25.08.2008 erteilte Genehmigung für eine Linksabbieger-Spur auf der L 12 in Höhe des Varnenum ist nun auch von den zuständigen Umweltbehörden genehmigt worden. Es handelt sich um eine komplette Ein- und Ausfahrt mit einer 400 m langen asphaltierten Steinbruch-Zuwegung. Begründung: Die Einwohner von Kornelimünster sollen entlastet werden. Merkwürdig, als ob man die Anzahl der erforderlichen LKW-Fahrten nicht schon bei der Beantragung gekannt hätte!. In kleinen Schritten wird jetzt der Antrag optimiert.


Stellungnahme der BI zu den Immissionsbelastungen


Am 24. Juli 2009 formulieren unsere Anwälte eine dezidierte Klagebegründung gegen die Errichtung des Steinbruchs. Die Bürgerinitiative erstellt dazu eine „Schwachstellenanalyse der Gutachten zur Ermittlung der Immissions-zusatzbelastung durch luftverunreinigende Stoffe gemäß TA Luft für den bestimmungsgemäßen Betrieb des geplanten Trockenabbaus der BSR Schotterwerk GmbH“. Auf 52 Seiten werden alle Schwachstellen in den drei Immissionsgutachten der Firma BSR aufgezeigt.


Besonders kritisch erscheinen:
- Die zu niedrig angenommenen Eingangswerte für die Berechnungen zur Staubausbreitung.
- Die nicht erfolgte Auseinandersetzung mit der zu erwartenden Schwermetallbelastung der Stäube und Feinstäube.
- Die Nichtberücksichtigung der Höchstkapazitäten aller Maschinen.
- Und etliche weitere Punkte.


Gutachten der BI zur Lärmsituation


Die Bürgerinitiative lässt eine „Stellungnahme zur schalltechnischen Situation der Erweiterung des Steinbruches zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig durch die BSR Schotterwerk GmbH“ erstellen.


Kritikpunkte des BI-Gutachters:
- Durch Abänderung der Genehmigung entstehen andere Lärmpegel
- Durch Nicht-Berücksichtigung einiger Maschinen wird der Lärmpegel zwangsweise höher als im Antrag angegeben
- Der BI-Gutachter fordert deshalb, beide Betriebe - Blees und BSR - als Einheit zu betrachten und zu bewerten.


Jahreshauptversammlung: Mitglieder informiert, Führungscrew bestätigt


Bei der Jahreshauptversammlung informierte der Vorstand die anwesenden Mitglieder über das Geschehen in den Steinbrüchen der Firmen BRS und Blees im Jahre 2008. In einer Powerpoint-Präsentation wurden nur die Ereignisse mit Schwerpunktcharakter chronologisch in Text und Bild aufgezeigt: Auf der einen Seite die rechtlichen Schritte der Bürgerinitiative bzw. die von persönlich betroffenen Mitgliedern und auf der anderen Seite das Abbaugeschehen auf der BSR-Teilfläche „Loferbusch“ sowie auf der Restfläche Blees. Während die Firma BSR im Gesamtjahr 2008 auf ihrer Teilfläche lediglich 5 Mal gesprengt hat, wurden im Herbst 2008 2 Sprengungen auf dem Terrain der Fa. Blees registriert. Ansonsten wurde geräuschstark mechanisch abgebaut.

Deutlich wurde indessen auch, dass die Betreiberfirma BSR die Genehmigung zu ihrem Vorteil anders auslegt und die Überwachungsbehörde dem Vorgehen nicht entgegentritt. So gab es 2008 zigfache Anfragen und Beschwerden bei der Überwachungsbehörde der Stadt Aachen, wobei wechselnde Zuständigkeiten innerhalb der Behörde die Verfolgung nicht erleichtert haben. Die Geduld der Beschwerdeführer wurde dabei sehr auf die Probe gestellt. Als besonders schwierig für die Beobachtung der Abbautätigkeit der Firma BSR stellt sich heraus, dass sie offensichtlich auch auf dem Restfeld Blees abbaut, wobei ein Parallellabbau generell nicht genehmigt ist. Wie aber überwachen? Durch wen, wie oft?


Dass die Bürgerinitiative seit ihrer Gründung im Jahre 2002 nach wie vor eine Ernst zu nehmende Organisation darstellt, beweist ihre sehr hohe Mitgliederzahl. Zum Stichtag 31.12.2008 gehörtem dem gemeinnützigen Verein 323 Mitglieder an.


Der Kassenbericht ließ erkennen, dass der Verein finanziell auf soliden Füßen steht. Dazu haben auch die vielen Spenden der Mitglieder bis hin zur Gründung eines Solidaritätsfonds zur Finanzierung der Rechtsbehelfskosten beigetragen.
Die satzungsgemäß verankerten Wahlen zu den Vorstandsämtern ergaben bis auf ein Beisitzeramt Wiederwahl der bewährten Führungscrew.


Am Ende der Veranstaltung wurde der Versammlung noch ein Ausblick auf das bisherige Steinbruch-Geschehen 2009 gewährt. Dabei kam auch zur Sprache, dass künftig der Kreis Aachen die Stadt Aachen bei der Überwachung beider Steinbrüche ablösen wird, wobei neue Zuständigkeiten sicherlich neue Einarbeitung erfordern. Die Mitglieder wurden aufgefordert, bei Sachverhalten, die sie im Zusammenhang mit dem Abbau erheblich belästigen (Lärm, Erschütterungen, Staub, Verkehr), direkte Beschwerde bei der Überwachungsbehörde zu führen.


Stadt Aachen überträgt Überwachung der Steinbrüche auf den Kreis


Stadt Aachen und Kreis Aachen haben bei der Bezirksregierung Köln nachgesucht, die Behörde des Kreises Aachen als für den gesamten Genehmigungsbereich der Steinbrüche zuständige Überwachungsbehörde zu bestimmen. Der Rat der Stadt Aachen hat dieser Aufgabenübertragung in seiner Sitzung am 18.02.2009 zugestimmt. Informationsrechte zu Gunsten der Stadt Aachen, die sich insbesondere auf Grundwassermessstellen, Grundwasserstände und die Ergebnisse des Grundwassermonitorings beziehen, sollen festgelegt werden. Ebenso soll seitens des Kreises gegenüber der Stadt Aachen jährlich bescheinigt werden, dass die Verfüllung bzw. die Rekultivierung der auf Stadtgebiet liegenden Flächen entsprechend der Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden erfolgt.


Änderung im Betriebsablauf der BSR Schotterwerke

Nach Anzeige vom 16.12.2008 dürfen von der Firma BSR ab dem 12.01.2009 maximal 110.000 t/a Material direkt, d.h. ohne Aufbereitung in den Anlagen der Firma Max Blees, aus dem Steinbruch verbracht werden.
Begründung: Unterschiedliches Material braucht unterschiedliche Verarbeitung. Die Fa. Blees kann nicht alles Straßenbaumaterial verarbeiten. Merkwürdig, als ob BSR das nicht auch schon bei der Beantragung gewusst haben soll! Jedenfalls erhöht sich so die "Verkaufsfähige Menge" von 200.000 t/a auf 310.000 t/a, während die Umweltbelastungen auf Basis 200.000 t/a prognostiziert wurden.

 

2008

Kampf gegen die Umweltzerstörung: Prozess wird weitergeführt


Wir dokumentieren an dieser Stelle im Wortlaut die Pressemitteilung zur Weiterführung des Prozesses gegen den Steinbruch, die am 7.11.2008 offiziell den Redaktionen der lokalen Presse zugeht:

Bei einer Sitzung der Bürgerinitiative „Rettet das Münsterländchen! Kein neuer Steinbruch zwischen Breinig, Dorf und Kornelimünster.“ e. V. wurde am gestrigen Abend beschlossen, eine der drei anhängigen Klagen aus der Nachbarschaft exemplarisch fortzuführen. Dies wird von einem jüngeren Mitglied für die gesamte Bürgerinitiative mit mehr als 300 Mitgliedern übernommen, das hierbei von der gesamten Bürgerinitiative unterstützt wird. Die beiden anderen Klagen werden dagegen zurückgezogen, darunter jene des Vereinsvorsitzenden. Dieser begründet seinen Schritt mit dem inzwischen erreichten Lebensalter im Hinblick auf eine Genehmigung, die für 45 Jahre gelten würde.


Die Bürgerinitiative hat zudem ihre Rechtsanwälte der Kanzlei Daniel, Hagelskamp & Kollegen aus Aachen heute beauftragt, ihre ebenfalls anhängige Klage beim Verwaltungsgericht Aachen gegen die Bezirksregierung Köln zurückzunehmen, die die Aufhebung des Genehmigungsbescheides für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig zum Inhalt hat.


Dieses Verfahren läuft seit dem 15. 11. 2007, wurde aber bis zur Entscheidung des Eilantrages des Vereinsvorsitzenden vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurückgestellt. Dieses Eilverfahren hat zu einem Teilerfolg geführt, da das Oberverwaltungsgericht wesentliche Aspekte der Beschwerdebegründung in einen Hinweis aufgenommen hat, indem durch das Gericht angeregt wurde, die Genehmigung zu ändern. Die Bezirksregierung Köln hat in der Folge die Änderungen durch Ergänzungsbescheide veranlasst.


Die Entscheidung zur Rücknahme dieser Klage wurde gestern Abend einstimmig von allen Sitzungsteilnehmern getroffen. Die Bürgerinitiative kam auf Rat ihrer Rechtsanwälte zur Einschätzung, dass ihr im Verfahren die Klagebefugnis abgesprochen werden könnte, da sie als Verein durch die Genehmigung nicht in eigenen Rechten verletzt werde. Indessen können direkt in der Nachbarschaft des Steinbruchs lebende Personen sehr wohl gegen die Genehmigung vorgehen und so auch die Interessen aller Mitglieder der Bürgerinitiative wahrnehmen.


BSR übernimmt Areal der Blees GmbH zum Abbau


Die Firma Blees GmbH überträgt alle Rechte und Pflichten für Abbau und Rekultivierung auf dem Flurstück 45 an die Firma BSR GmbH. Damit ist zwar gewährleistet, dass es keinen Parallel-Abbau gibt, der Abbau aber wird auf dem Flurstück 45 nach der Alt-Genehmigung aus dem Jahr 1998 betrieben – sozusagen frei von Umweltauflagen.

 

Vertragliche Ergänzungen akzeptiert: Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Eilantrag ab


Das Oberverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde des Antragstellers auf Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes bis zur Klärung im so genannten Hauptsacheverfahren ab. Dieser Beschluss gilt als unanfechtbar.


Im Zuge dieser Beschwerde hat die Bezirksregierung Köln
1. mit Ergänzungsbescheid vom 28.08.2008 die der Firma BSR erteilte Genehmigung vom 19.07.2007 geändert und
2. mit der Firma Max Blees GmbH unter dem 25./28.08.2008 eine Ergänzungsvereinbarung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 05./11.06.2007 geschlossen.


Laut OVG war die Bezirksregierung hierzu befugt.


Klargestellt wurde in diesem Zusammenhang, was unter dem Begriff „verkaufsfähiges Material“ zu verstehen ist und was nicht. Von dieser Klarstellung sind sowohl der öffentlich-rechtliche Vertrag als auch die Nebenbestimmungen Ziffern 4.1.1. und 4.1.2 der Genehmigung vom 19.06.2007 betroffen. Weiterhin wurden die Begriffe „Gewinnung von Gestein“ und „Abbau von Gestein“ präzisiert – Ziffer 4.1.1 der Nebenbestimmungen. Im öffentlich-rechtlichen Vertrag sind außerdem die Aufbereitungsanlagen Blees als „Brech-, Mahl- und Siebanlage“ komplettiert worden. Ferner wurden die Nebenbestimmungen um Ziffer 9.2.3 zum Einsatz des Hydraulikmeißels ergänzt. Nicht mehr erlaubt ist demnach, den Hydraulikmeißel auf den Abbruchkanten einzusetzen. Nunmehr ist der Einsatz nur noch auf der Abbausohle gestattet, wenn diese mindestens 10 m unter der Abbruchkante liegt.


In der Interessenabwägung zwischen Betreiberfirma und Antragsteller wurde vom OVG zu Ungunsten des Antragstellers entschieden. Begründet wurde das mit den erheblichen Aufwendungen der Firma BSR für Planung, Gutachten, Projektsteuerung und Grundstücksicherung sowie mit dem öffentlichen Interesse, das die Bezirksregierung mit Blick auf den Ausbau der A 4 zu vertreten hätte. Das OVG hebt hervor, dass die Immissionen, die von der für sofort vollziehbar erklärten Abbaufläche im Bereich „Loferbusch“ ausgehen würden, nur in geringem Umfang auf das Grundstück des Antragstellers einwirken werden.


Das Gericht geht davon aus, dass der Schutz des Antragstellers gewährleistet ist, wenn sich sowohl die Firma BSR als auch die Max Blees GmbH an die ihnen aus der Genehmigung bzw. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag obliegenden Verpflichtungen halten.


Landesbetrieb Straßenbau NRW erteilt Genehmigung zum Linksabbiegen


Durch den Amtsinhaber bei der Polizei erfuhren wir telefonisch, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Euskirchen der Firma BSR das Linksabbiegen entgegen der Genehmigung vom 19.06.2007 auf der L 12 gegenüber dem Varnenum am 17.07.2008 durch schriftlichen Bescheid gestattet hat. Offensichtlich waren die Amtsinhaber der Außenstelle in Aachen in diese Entscheidung nicht einbezogen.


Anzeige über verkehrsgefährdendes Verhalten durch abbiegende Lkws


Die Bürgerinitiative hat beim Polizeipräsidium in Aachen wegen der extremen Verkehrsgefährdung durch in den Steinbruch links abbiegende Lkws hingewiesen und um Abwendung der Gefährdung gebeten.

 

Beschwerde über Benutzung des Wirtschaftsweges als Zufahrt


Die Genehmigung vom 19.06.2007 sieht vor, dass die Firma BSR die Einfahrt der Firma Max Blees an der Venwegener Straße als Zu- und Ausfahrt zu benutzen hat. Da die für BSR fahrenden Lkws von SHB bzw. VSW diese Bedingung durch die Nutzung des Wirtschaftsweges gegenüber dem Varnenum als Zufahrt mit Billigung von BSR unterlaufen und durch Linksabbiegen gefährliche Verkehrssituationen provozieren, haben wir die Überwachungsbehörde auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten. Gleiches nicht genehmigtes Verhalten wurde auch durch „Blees“-Fahrzeuge beobachtet und ebenfalls beanstandet.


Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt


Unsere Rechtsanwälte haben für den Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen eingelegt.


Erste Sprengung auf dem Abbaugelände


Gemäß Genehmigung hat die Firma BSR nach einer Sprengstofflademengen-Tabelle, abhängig von der kleinsten Entfernung zur Wohnbebauung, vorzugehen, um die Erschütterungseinwirkungen zu minimieren. Dementsprechend beträgt die geringste Sprengstoffeinsatzmenge für das Abbaufeld „Loferbusch“ 25 kg pro Bohrloch, die höchste 50 kg. Insgesamt dürfen nicht mehr als 1.550 kg Sprengstoff je Sprengung eingesetzt werden.


Die Firma BSR hat am 02.06.2008 zum ersten Mal im Steinbruch Aachen-Kornelimünster gesprengt. Es wurden 31 acht Meter tiefe Bohrlöcher erstellt. Die Sprengung erfolgte mit nur 770 kg Sprengstoff. Die Sprengung wurde messtechnisch überwacht. Es wurden 3 Messpunkte eingerichtet: 2 offizielle und 1 inoffizieller. – Nach den uns mitgeteilten offiziellen Messergebnissen lagen die gemessenen Werte unter den zulässigen Grenzwerten. Der Detonationsknall war gering, die Staubentwicklung allerdings erheblich.


Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt


Das Verwaltungsgericht lehnt in einer 44 Seiten umfassenden Begründung den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab, weil es nach summarischer Prüfung nachbarrechtsverletzende Auswirkungen für unwahrscheinlich hält. Es bezieht sich dabei auf die verschiedenen schriftlichen Vorträge der Bezirksregierung und der Beigeladenen und verweist insbesondere auf ein Schreiben des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes NRW vom 18.07.2008, wonach das am Standort vorgefundene Gestein kurzfristig zum Ausbau der A 4 benötigt würde.


Es erkennt allerdings an, dass es der Genehmigung, insbesondere bezüglich des Öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Firma Max Blees, an Bestimmtheit fehlen würde. In der Interessensabwägung stuft das Gericht die privaten wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens sowie das öffentliche Interesse allerdings höher ein als das Aussetzungsinteresse des Antragstellers bis zum Hauptsacheverfahren. Gegen den Beschluss konnte innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. >> 08.05.2008
16.04.2008 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Firma Max Blees leidet an Unbestimmtheit.


Unsere Rechtsanwälte nehmen gegenüber dem Verwaltungsgericht erneut Stellung zu den jüngsten Schriftsätzen der Bezirksregierung und der Kanzlei Lenz & Johlen. Dabei wurde besonders herausgearbeitet, wie sehr einige Passagen der Genehmigung an Unbestimmtheit leiden. So z.B. der Öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Bezirksregierung und der Firma Max Blees, der eine Begrenzung der Aufbereitungskapazität auf 200.000 Tonnen pro Jahr vorsieht, während die Anlagen Blees tatsächlich das Vier- bis Fünffache leisten können und somit auch in der Lage sind, die 35 zulässigen Tage im Jahr, bei denen nach TA Luft die maximalen Höchstwerte für Feinstaub toleriert werden, bei weitem zu überschreiten. Konsequenz: Die Genehmigung hätte in diesem Fall nicht erteilt werden dürfen.


BSR startet eigentlichen Gesteinsabbau auf genehmigten Teilflächen „Loferbusch“

Zeitgleich mit der Ablehnung zum Abbaustopp startet die Firma BSR den Gesteinsabbau. Zunächst wird das unter dem Oberboden liegende geröllige Gesteinsmaterial auf den ersten beiden Teilflächen mittels Hydraulikbaggern gewonnen und direkt per Lkws auf der L12 über Breinig in Richtung Gressenich abtransportiert. Entgegen der Genehmigung nutzen die eingesetzten Lkws von SHB und VSW den Wirtschaftsweg gegenüber dem Varnenum als Linksabbieger die Zufahrt zum Steinbruchgelände!


07.04.2008 Verwaltungsgericht lehnt Zwischenregelung zum Abbaustopp ab
Das Verwaltungsgericht lehnt am 07.04.2008 die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als Zwischenregelung (so genannter Hängebeschluss) ab. Die vorzunehmende Interessensabwägung fällt zu Ungunsten des Antragsstellers aus. Das Gericht stützt sich dabei vor allem auf die Entfernung zwischen Abbaugebiet und Wohnsitz des Antragstellers, die eine Verletzung in eigenen Rechten des Antragstellers als unwahrscheinlich erscheinen lässt.


Bezirksregierung nimmt Stellung zum Antrag


Die Bezirksregierung erwidert den Schriftsatz vom 22.03.2008 unter Heranziehung von vielen Paragraphen verschiedener Gesetze. Sie begründet ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Genehmigung vom 19.06.2007 für 6 Teilflächen des Abbaufelds Loferbusch“. Der Antragsteller soll dagegen auf Grund der Entfernung von zirka 650 m zum streitgegenständlichen Abbaugebiet nicht in eigenen Rechten verletzt sein.


Vorstandswahlen auf der Jahreshauptversammlung


Am 10.03.2008 fand die Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative statt. Bei den turnusgemäß anstehenden Wahlen zu den Ämtern wurden Christa Weins als 2. Vorsitzende, Manfred Hilgers als Beisitzer und Gerta Hilgers sowie Hubert Wagemann als Kassenprüfer einstimmig wieder gewählt. Neu gewählt als weitere Kassenprüferin wurde Ilse Hüls. Die aktuelle Mitgliederzahl des Vereins
beträgt 329 Mitglieder.


Antrag: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Einer der Kläger hat am 22.02.2008 beim Verwaltungsgericht Aachen weiterhin beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wiederherzustellen und der beklagten Bezirksregierung Köln aufzugeben, die Baustelle auf den genehmigten 6 Teilflächen im Abbaufeld „Loferbusch“ stillzulegen.


Drei Klagen eingereicht


Drei Mitglieder der Bürgerinitiative haben stellvertretend für alle anderen Mitglieder am 15.02.2008 fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht und beantragt, den Genehmigungsbescheid vom 19.06.2007 der Bezirksregierung Köln für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig aufzuheben.

 

Widerspruchsbescheide kostenpflichtig zurückgewiesen


Hatte die Bezirksregierung Anfang Oktober 2007 zirka 100 Widersprüche gegen die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb des Steinbruchs kostenfrei mit dem Bemerken zurückgewiesen, dass diese Widersprüche nicht zulässig wären, da die Widerspruchsführerinnen bzw. –führer nicht in ihren Rechten verletzt werden könnten, weil sich deren Wohnsitze außerhalb des Untersuchungsraumes der Umweltverträglichkeitsprüfung und damit außerhalb des Einwirkungsbereichs des genehmigten Steinbruchs befinden würde, so ändert sie Anfang Januar 2008 das Vorgehen: Die Bezirksregierung Köln lässt den als in „ihren Rechten verletzt“ geltenden über 80 Widerspruchsführerinnen und –führern Bescheide zugehen, mit denen sie alle Widersprüche zurückweist.
Die Begründungen erfolgen unterschiedlich lang in drei Kategorien. Dementsprechend gibt es auch drei verschieden hohe Kostenbescheide. Widerspruchsberechtigte, die ihre Widersprüche unbegründet ließen, haben 50,-- Euro zu zahlen. So wird z.B. eine fünfköpfige Familie mit 250,- Euro zur Kasse gebeten. Ein Hammer!


Bei der Gruppe, die ihre Widersprüche anwaltschaftlich begründen ließen, kommt es zu Gebühren von 100,- Euro und bei einem Widerspruchsführer sogar zu einer Gebühr von 150,- Euro. Und das, obwohl die Bescheide per Computerausdruck jeweils mehr oder weniger vervielfältigt waren und außerdem noch nicht einmal unterschrieben wurden! Gegen diese Bescheide konnte innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden. Zur Erinnerung: Der Firma BSR wurden für 5jährige intensivste, vielfältige behördliche Tätigkeit insgesamt lediglich 7.440,- Euro Genehmigungsgebühren auferlegt.

 

BSR beginnt mit Vorarbeitung zum Gesteinsabbau


Zu Jahresbeginn startet die Firma BSR am Standort Aachen-Kornelimünster auf zwei der sechs vorab genehmigten Teilflächen die Vorarbeiten zum Abbau, indem der Oberboden abgeschoben wird. Gemäß Genehmigung Ziffer 7.1.5 darf Oberboden nur in der Zeit von November bis Februar sukzessive abgeschoben werden. Er soll zudem ordnungsgemäß verwendet bzw. entsorgt werden.

 

2007

 

Bürgerinitiative klagt gegen die Bezirksregierung Köln

Die Bürgerinitiative hat Mitte November 2007 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen gegen die Bezirksregierung Köln eingereicht und den Antrag gestellt, den Widerspruchsbescheid vom 15.10.2007 aufzuheben.

 

Über 180 Widersprüche - Sofortvollzug anfechten

Die Ereignisse überschlagen sich etwas und derzeit laufen zwei Vorgänge parallel: Nach Erteilen der Genehmigung haben über 180 Betroffene fristgerecht Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, aber nur etwa 80 Personen sind aufgefordert worden, ihren Widerspruch zu begründen. Die anderen über 100 Personen sind nach Ansicht der Bezirksregierung nicht betroffen, da sie außerhalb eines Einzugsgebietes von 500 m um den Steinbruch herum wohnen. (Eine interessante Vorstellung, dass Staub und Lärm wie an einer unsichtbaren Mauer „hängen“ bleiben und niemals weiter als 500 m getragen werden!)

Mehr als 20 direkt Betroffene haben sich inzwischen zusammengefunden, um die Genehmigung anzufechten. Der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative vertritt diese Widerspruchsführerinnen und -führer.

Da die erhobenen Widersprüche bei diesem Genehmigungsverfahren eine aufschiebende Wirkung erzeugen und deshalb die Firma BSR von der Genehmigung keinen Gebrauch machen kann, hat die Antragstellerin am 28. September 2007 die sofortige Vollziehung der Genehmigung bei der Bezirksregierung beantragt. Begründet wurde dieser Antrag mit dem Öffentlichen Interesse an der ausreichenden Versorgung mit Natursteinen für den Straßenbau und mit den hohen Vorkosten für das Genehmigungsverfahren.

Die Bezirksregierung hat diesem Antrag auf Sofortvollzug am 23.10.2007 stattgegeben, allerdings mit der Einschränkung, dass bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung lediglich 6 kleinere Teilflächen mit insgesamt 30.000 m² statt 85.000 m² des Feldes „Loferbusch“ abgebaut werden dürfen. Aber: Steinbruch bleibt Steinbruch! In der kleinen wie in der großen Fläche.

Der Anwalt der Bürgerinitiative wird daher für die Gruppe der Widerspruchsführerinnen und –führer die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche beim Verwaltungsgericht Aachen beantragen. Ein entsprechender Schriftsatz ist in Vorbereitung. Nach unserer Meinung ist die Genehmigung mit „heißer Nadel“ gestrickt und aufgrund beschönigender Gutachten und zahlreicher unplausibler Bezüge und Festsetzungen anfechtbar.

 

Genehmigung erteilt - Prüfung läuft - Einsicht nehmen

Am Montag, den 2. Juli 2007, hat die Bezirksregierung Köln die Genehmigung für die von der Firma BSR beantragte Steinbrucherweiterung zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig in der Lokalpresse öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorstand der Bürgerinitiative hat darauf sofort reagiert und beschlossen, den Bescheid und seine Begründung in der gesetzten Zeit sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, was weiterhin gegen den Steinbruch zu unternehmen ist.

Wir fordern alle Mitglieder, Interessierten und unmittelbar Betroffene auf, vor allem aber diejenigen, die im Jahr 2005 Einwendungen gegen den Steinbruch vorgebracht haben, sich den Genehmigungsbescheid und seine Begründung ebenfalls in der Zeit vom 10.07. bis 24.07.2007 an den Auslageorten Köln, Stolberg oder Aachen-Kornelimünster anzusehen.

 

Blees-Unterlagen sind zwar da, aber nicht einsehbar

Die Bezirksregierung hat uns am 25. Mai mitgeteilt, dass die Berechnung der maximal möglichen Kapazitäten aus den Aufbereitungsanlagen der Firma Max Blees nach 9 Monaten nunmehr vorliegen, der BI aber die Einsicht in das Gutachten unter Hinweis auf den Schutz von Betriebsgeheimnissen der Firma Blees verwehrt werden muss. (Ein Schelm, der Böses dabei denkt!)


 

2006

 

Beruhigen und herunterspielen statt aufklären

Am 25. August 2006 gab es im Nachgang zum Erörterungstermin eine Besprechung zwischen der Bezirksregierung, dem Antragsteller, dessen Gutachtern und Anwälten. Als Ergebnis dieses Gesprächs wurde ein Arbeitsplan erstellt, der konträre Punkte, die noch zu klären waren, aufführte.

Die BI hatte am 11. September 2006 die Möglichkeit, Frau Vinkeloe und Herrn Baulig – Bezirksregierung Köln – im Beisein unseres beratenden Anwaltes auf diesen Arbeitsplan einzugehen und außerdem noch andere strittige Punkte, die u. a. im Protokoll des Erörterungstermins und folglich auch im Arbeitsplan gefehlt haben, vorzubringen und zu diskutieren. Überreicht wurde bei dieser Gelegenheit auch eine Stellungnahme der BI zum Protokoll des Erörterungstermins.


Mittlerweile hat der Antragsteller dieses Arbeitspapier bearbeitet und seine Stellungnahme dazu am 12.10.2006 vorgelegt: In dieser Stellungnahme und den drei beigefügten weiteren Gutachten für Staub (übrigens die vierte Überarbeitung!), Lärm und Erschütterungen taucht das Wort „irrelevant“ recht häufig auf:


Der Verkehrslärm ist ebenso irrelevant wie die Schwermetall-Immissionskonzentrationen. Sprengungsbedingte Straßensperrungen der L12 sind Schutzmaßnahmen und werden irgendwann nach Jahren abgeklärt werden; die Aufbewahrungsflächen für nicht verwertbares Steinbruchmaterial werden noch bekannt gegeben, so dass die Staubbelastungen momentan nicht einzuschätzen sind. Vorbelastungen durch den Betrieb Blees müssen nicht in Gänze berücksichtigt und aktuelle Daten zur Verkehrssituation nicht erhoben werden. Auch wenn die Entfernungen zu den Häusern in Kornelimünster im Antrag nicht korrekt waren, wird das angeblich an den Auswirkungen der Sprengungen nichts ändern. Und, und, und...


Auch diese Stellungnahme soll die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben wiederum herunterspielen, eher beruhigen als tatsächlich aufklären!
Unsere Aufgabe wird es leider nun sein, auf diese Stellungnahme und die der Gutachter erneut zu reagieren, d. h. wir werden unsere Gutachter ein weiteres Mal bemühen müssen für weitere, neue Gutachten, die entsprechend teuer sind!

 

Vier Tage kontroverse Diskussion ohne Schlammschlacht

Vom 6. bis 9. Juni ist in der Stadthalle Stolberg der beantragte Neuaufschluss des Steinbruchs erörtert worden. Alle Einwender hatten hier einerseits die Gelegenheit zu erfahren, wie sich die Antragstellerin das Projekt vorstellt, wie die Gutachten durchgeführt wurden und was sie ergeben haben, und andererseits die Möglichkeit, ihre im Sommer 2005 vorgebrachten Einwendungen den Vertretern der Bezirksregierung genauestens zu erläutern.

Alle Tagesordnungspunkte wurden zwar sehr kontrovers diskutiert, aber alles verlief sehr konstruktiv, ohne Polemik und ohne „Schlammschlacht“. Wir denken, dass die wirklich wichtigen Punkte angesprochen worden sind und die Vertreter der Bezirksregierung die Problematik aus der Sicht der Einwender auch nachvollziehen und besser verstehen konnten. In der Sache ist noch nichts entschieden.

Protest-Einwendungen einfach vom Tisch gewischt

Am 6. April hat der Vorstand der Bürgerinitiative auf der Jahreshauptversammlung den Mitgliedern Bericht über alle wichtigen Aktivitäten des Jahres 2005, über Kassenlage, Auswertung der Einwendungen und den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens erstattet.

Die Kassenprüfer bestätigten eine ordnungsgemäß geführte Kasse. Hauptkosten waren in erster Linie Honorare für Gutachter und Rechtsanwalt, die die Antragsunterlagen geprüft, Einwendungen und Gegengutachten formuliert und sich auf den Erörterungstermin vorbereitet hatten. Entsetzt zeigten sich die Anwesenden über die Art und Weise, wie die Einwendungen von Beratern und Gutachtern des Antragstellers BSR behandelt wurden: Nicht eine wurde angenommen, alles wurde heruntergespielt, verniedlicht und vom Tisch gewischt.

Bei den Teilwahlen für den Vorstand wurden Christa Weins als 2. Vorsitzende und Manfred Hilgers als Beisitzer einstimmig wiedergewählt, Gerta Hilgers und Hubert Wagemann ebso einstimmig als Kassenprüfer bestätigt.

Zur Zeit lässt die Firma BSR ein weiteres Gutachten zur Ausbreitung von Luftschadstoffen erarbeiten. Dieses basiert auf dem Windfeldmodell FITNAH und soll die Staubverteilung nach meteorologischen Gegebenheiten errechnen und wiedergeben. Inwieweit dieses Modell auf unsere Situation übertragbar ist und zuverlässig arbeitet, wird das Landesumweltamt in Essen zu prüfen haben. Danach kommt es zum im September 2005 kurzfristig verschobenen Erörterungstermin.

 

2002 bis 2005

 

Erörterungstermin geplatzt: Staubgutachten reicht nicht

Im Zinkhütter Hof wird am 27. September 2005 keine Erörterung stattfinden. Am 19. September haben die Stolberger und Aachener Zeitungen eine öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung abgedruckt, die erläutert, dass der Erörterungstermin aufgehoben wird. Er wurde ausgesetzt, weil die Bezirksregierung offenbar auf Grund der Stellungnahme unseres Gutachters und der vielen Einwendungen von Betroffenen für das Thema Staub nunmehr eine längerfristige Messreihe fordert. Wann der nächste Erörterungstermin sein wird, steht daher längst noch nicht fest.

 

Mehr als 1.200 Einwendungen bei der Bezirksregierung eingereicht

Die Bürgerinitiative hat zwischen dem 9. Juni und dem 30. Juli mehr als 1.200 Einwendungen von besorgten Bürgern erhalten. Die Einwendungen sind zwischen zwei und zwanzig Seiten lang und werden zusammen mit 70-Seitigen Einwendung der BI bei der Bezirksregierung in 2 Aktenordnern eingereicht.

 

Info-Verstaltung der Bürgerinitiative

Wir informieren alle Bürger der betroffenen Orte Breinig, Dorff und Kornelimünster über die Steinbruch-Pläne, stellen alles sehr detailliert im Rahmen einer Präsentation vor. Diese Info-Veranstaltung ist hervorragend besucht und zeigt, dass viele Bewohner viele Fragen und noch mehr Bedenken gegen das Projekt haben. Um ganz besonders eindruckvoll das Ausmaß der Zerstörung sichtbar zu machen, haben wir ein Modell des zukünftigen Steinbruchs erstellt. Das Entsetzen ist groß.

 

Einsichtmöglichkeit der Antragsunterlagen für alle Bürger

Die Antragsunterlagen werden für die Dauer von vier Wochen in mehreren Ämtern öffentlich ausgelegt.

 

Antrag wird bei der Bezirksregierung eingereicht

Der Antrag auf „Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs durch Abgrabung von Karbonatgesteinen“ wird von der Firma BSR Schotterwerk GmbH eingereicht. Er umfasst drei volle Aktenordner mit allen Unterlagen der verschiedenen Gutachte, die von den Behörden angefordert wurden.

 

Auseinandersetzung mit allen Fakten rund um den Steinbruch

Eine lange und arbeitsreiche Zeit für uns: Wir sammeln Informationen, führen Gespräche mit dem Betreiber des bestehenden Steinbruchs und dem Antragsteller, mit Politikern und Mitarbeitern der Ämter, mit Rechtsanwälten und Gutachtern, besuchen Rats- und Ausschusssitzungen, um vorbereitet zu sein auf die Einreichung der Antragsunterlagen.

 

3.000 Unterschriften gegen das Steinbruch-Projekt gesammelt

Wir legen Unterschriftslisten gegen den Steinbruch aus: Die Aktion zeigt große Resonanz. Wir sammeln in kürzester Zeit mehr als 3.000 Unterschriften gegen den Steinbruch. Alle Betroffenen sind fassungslos, bestürzt und ängstlich; alle Beteiligten zeigen kein sonderliches Interesse und machen unbeeindruckt weiter.

 

Es ist offiziell: Der Arbeitskreis hat sich als Verein formiert

Der Arbeitskreis wird zu einem Verein und nennt sich: Bürgerinitiative: „Rettet das Münsterländchen! Kein neuer Steinbruch zwischen Breinig, Dorff und Kornelimünster.“ e. V.

 

Als Antwort auf die Steinbruchpläne gründet sich ein Arbeitskreis

Wenige Wochen nach dem Scoping-Termin gründet sich ein Arbeitskreis, der sich intensiv mit dem Steinbruch-Projekt, den Scoping-Unterlagen, den rechtlichen Grundlagen und den möglichen Auswirkungen auseinandersetzt.

 

Scoping-Termin

Scoping-Termin mit dem Antragsteller und den Trägern öffentlicher Belange für den Aufschluss eines Steinbruchs zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig. In den darauf folgenden Tagen gibt es die ersten Pressemitteilungen über den Termin und die Beantragung.

Hier finden Sie eine ausführliche Chronik der Ereignisse in den ersten Jahren