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Mindestens 1 Million Lastwagen Jeder, der die betroffenen Ortschaften kennt, weiß um die ohnehin schon jetzt problematische Verkehrssituation, die sich noch verschärfen würde. Wenn die Straße „Auf der Heide“ durch Lieferverkehr ohnehin schon blockiert ist, die LKW aus dem Steinbruch durch den Ort fahren, dann geht in Breinig meist nichts mehr und dann wird vor allem der Zebrastreifen, der für die Schulkinder ganz wichtig ist, gerne „übersehen“. Ein weiteres Problem werden die Sperrungen der L 12 bei den Sprengungen sein, wenn die 200-m-Sicherheitslinie zur Straße unterschritten wird: Hier wird eine Landesstraße über einen Zeitraum von 30-60 Minuten gesperrt werden müssen. Die Autos werden sich in Breinig, Dorff und Kornelimünster (B 258!!!) stauen und auf den Ausweichstrecken wird es durch das dann erhöhte Fahrzeugaufkommen ebenfalls zu Staus kommen. Staub und Lärm belasten Mensch und Tier Bei jeder Sprengung, bei jeder Fahrzeugbewegung im Steinbruch, beim Aufladen, Abkippen und Wegfahren: Immer ist eine Menge Staub in der Luft (-> Tabelle Gesamtstaubbelastung) und immer sind diese Aktivitäten mit Lärm verbunden. Die Gutachter des Betreibers behaupten allerdings, dass dies alles keinen Einfluss auf die Bevölkerung haben kann, obwohl die Staubbelastung in einzelnen Abbaubereichen (-> Tabelle Feinstaubbelastung) heute schon höher ist, als es die TA Luft zulässt. Sprengsicherheitsabstand unterschritten Der Sprengsicherheitsabstand soll reduziert werden: Er soll z. T. bei 200 m statt der gesetzlich vorgeschriebenen 300 m liegen. „Das alles wird überwacht“, sagt der Betreiber, der auch gleich die eigenen Leute zu dieser Überwachung befähigt sieht, und „es können theoretisch gar keine Schäden auftreten“. Aber: Wie weist man Schäden nach, „die nicht auftreten müssen“? Denn bei den Erschütterungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es sich bei der gutachterlichen Prognose nur um eine Abschätzung der später erfolgenden Erschütterungen handeln kann. Und noch eines muss bedacht werden: Jede Sprengung ist von enormen Staublawinen begleitet. Je näher der Steinbruch an die Wohnbebauung heranrückt, desto gravierender werden die Staubbelästigungen sein. Damit steigen die Gesundheitsgefährdung und der Verlust von Wohn- und Lebensqualität. Rekultivierung mit schwermetallbelastetem Material? Auch hinsichtlich der Rekultivierung haben wir größte Befürchtungen: Würde der Firma BSR eine Genehmigung für die Steinbruch-Erweiterung erteilt werden, dann hätten die beiden Firmen zwei voneinander unabhängige Genehmigungen und könnten mithin auch unabhängig voneinander agieren. Wieviel Staub dabei verweht wird und wie gesundheitsgefährdend dieser Staub (-> Mehr zur Gesundheitsgefährdung durch Staub) zusammengesetzt ist, das weiß heute noch niemand. Dennoch wird der Bevölkerung aufgebürdet, dies alles zu ertragen! Wer aber soll das alles kontrollieren? Und was passiert, sollte eine der beiden Firmen insolvent werden? Dann wird die Landschaft ausgehöhlt zurückgelassen - eine traurige Kraterlandschaft! Kontrollierbarkeit von Auflagen Was den Abbruch des Wirtschaftsweges am 18. Oktober 2005 im benachbarten Steinbruch der Firma Teerbau in Walheim ausgelöst hat, sollen jetzt Gutachter feststellen: Waren womöglich die von Anwohnern gemeldeten Risse in der Straßendecke durch ungewöhnlich starke Sprengungen oder die von den Betreibern angeführte lang anhaltende Trockenheit verantwortlich? Unter Umständen gab es auch eine so genannte geologische Störung, die nicht erkannt wurde. Wir sind gespannt, was die Gutachter herausfinden werden. Tatsache ist, dass offenbar der Sicherheitsabstand von 5 m nicht ausreichend war. Fest steht auch, dass Anwohner mahnten und die Zustände am und im Steinbruch der zuständigen Behörde angezeigt haben, ohne dass etwas geschehen ist. Und gerade hier setzen unsere Bedenken ein: Im Antrag der Firma BSR zur Steinbrucherweiterung zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig ist an mehreren Stellen auf Abstände, Sicherheitsabstände und Standsicherheitsgutachten verwiesen worden. Alle Gutachter arbeiten dabei mit gängigem Zahlenmaterial. Dazu gehört auch, dass die Abbaukante des Steinbruchs von Wirtschaftswegen nur 5 m entfernt sein muss. Der Vorfall im benachbarten Steinbruch in Walheim macht jetzt einmal mehr deutlich, dass es gut gehen kann, wenn man diese Abstände Zentimeter genau einhält, dass es aber nicht unbedingt gut gehen muss. Wer kontrolliert am Ende die Einhaltung aller Sicherheitsabstände, wer überprüft die geologischen Bedingungen, die den Ausschlag für bestimmte Abstände geben und wer ist verantwortlich, wenn Standsicherheitsgutachten zu positiv bewertet wurden und es zu einem Unfall kommt? In Zeiten, in denen extrem gespart werden muss und von einer „Verschlankung der Verwaltung“ geredet wird, werden doch letztendlich diejenigen Fachkräfte, die für die Überprüfung aller Auflagen, die bei einer Genehmigung gemacht werden und die für die ständige generelle Überwachung zum Schutz der Bevölkerung abgestellt wurden, ebenfalls „verschlankt“, d.h. entlassen. In diesen Zeiten scheint die Bevölkerung den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber eher schutzlos ausgeliefert zu sein.
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