Homepage aktuell
   Die Steinbruchpläne
   Das Münsterländchen
   Die Meilensteine
   Was bisher geschah
   Was in Zukunft droht
   Fotogalerie
   Was Sie tun können
   Die Ansprechpartner
   In der Presse
   Zum Herunterladen
   Impressum

 


>> Was Sie tun können

Beobachten und beschweren

Beobachten Sie das Geschehen der beiden Steinbruchbetriebe besonders aufmerksam und kritisch. Wenn Ihnen dabei Sachverhalte auffallen, die Ihnen nicht plausibel erscheinen, fragen Sie bei der Überwachungsbehörde schriftlich nach. Sollten Sie sich durch das Betriebsgeschehen erheblich gestört, be-lästiget oder gefährdet fühlen, z. B. durch Sprengerschütterungen, Staubentwicklung, Lärm, Verkehr, beschweren Sie sich bitte sofort schriftlich bei der zuständigen Überwachungsbehörde.

An wen richten Sie Ihre Anfragen oder Beschwerden?

Die zuständige Behörde bei Beschwerden:


Bei Erschütterungen

StädteRegion Aachen
A 70.2 Betrieblicher Umweltschutz und Rechtsangelegenheiten Dez.IV
Raum F 327

Zollernstraße 20

52070 Aachen
Tel.: +49(241)51982154
Fax: +49(241)51982268

Hier finden Sie den direkten Ansprechpartner

Postanschrift
52090 Aachen



Bei Lärm

StädteRegion Aachen / Umweltamt

Gebäude F / Raum 326

Zollernstraße 20

52070 Aachen
Tel: +49(241)51982152

Hier finden Sie den direkten Ansprechpartner

Postanschrift
52090 Aachen



Bei Luftverunreinigungen

StädteRegion Aachen / Umweltamt
Gebäude F / Raum 326

Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49(241)51982153

Hier finden Sie den direkten Ansprechpartner

Postanschrift
52090 Aachen

 

Hinweis: In unserer Fotogalerie finden Sie eine Planskizze, aus der Sie die Zuordnungen leicht herleiten können, wobei das noch als Restfläche Blees bezeichnete Abbaufeld ebenfalls ab 30.09.2008 durch die Firma BSR abgebaut und rekultiviert wird.

Folgende Angaben sollte eine Beschwerde enthalten:

1. Anschrift des/der Beschwerdeführers/in
2. Anschrift des zuständigen Umweltamtes
3. Betreff Ihrer Beschwerde (kurze Angabe, womit Sie nicht einverstanden sind)
4. Knappe genaue Schilderung des Vorganges: Was hat sich wann um wie viel
Uhr ereignet hat und was Sie dabei erheblich stört, belästigt oder gefährdet.
5. Erbitten Sie eine Stellungnahme unter Bezugnahme auf das
Umweltinformationsfreiheitsgesetz
6. Unterschrift

Damit wir von Ihren Beschwerden bei der StädteRegion erfahren, bitten wir Sie, uns sowohl von Ihrer Eingabe als auch von der Stellungnahme der Überwachungsbehörde eine Kopie zuzusenden.

 

Mitglied werden

Unsere Bürgerinitiative ist ein schlagkräftiger gemeinnütziger Verein, der im Vereinsregister eingetragen ist. Zum Jahresende 2012 zählte der Verein 265 Mitglieder.
Nur mit einer großen Mitgliederzahl im Rücken sind wir gegenüber den Steinbruch-Betreibern und den Behörden stark. Werden Sie Mitglied! Der Jahresbeitrag ist mit Euro 12,-- überschaubar niedrig. Dieser Einsatz für eine intakte Umwelt und für unsere schöne Heimat lohnt allemal.

Hier finden Sie ein Beitrittsformular als pdf-Datei

 

Geld spenden

Wir haben in den letzten 10 Jahren erhebliche Aufwendungen gehabt: Anwälte wurden verpflichtet, unsere Rechte wahrzunehmen. Wir haben Gutachter beauftragt, die im Antrag vorgelegten Gutachten und deren Aussagekraft zu überprüfen. Und unser Einsatz ist auch weiterhin gefordert.

Um die Kosten decken zu können, waren wir in der Vergangenheit und sind wir auch in der Zukunft darauf angewiesen, dass wir über die jährlichen Mindestbeiträge hinaus Spenden zur Verbesserung unserer Finanzsituation erhalten. Wir bitten Sie daher, unsere Bemühen durch eine Spende zu unterstützen! Als gemeinnütziger Verein sind wir befugt, so genannte Spendenquittungen zur Steuerminderung auszustellen.

Ihr Spenden-Überweisungsformular sollte folgende Angaben enthalten:
Empfänger: Bürgerinitiative: „Rettet das Münsterländchen.“ e.V. Bankverbindung: Sparkasse Aachen, BLZ 390 500 00, Kto. 478 226 63 Verwendungszweck Zeile 1: Spende für BI „Rettet das Münsterländchen!“ Verwendungszweck Zeile 2: Ihre vollständige Anschrift
Kontoinhaber: Ihren Vor- und Zunamen

Wenn Sie diese Angaben auf dem Überweisungsträger gemacht haben, geht Ihnen unverzüglich eine Spendenquittung zu.

 

Satzung lesen

Wenn Sie sich für die Satzung der BI interessieren, dann finden Sie hier eine pdf-Datei